1. Wir wollen, dass die Arbeit tarifvertraglich geregelt und mitbestimmt ist. Bereits die EU setzt eine Zielmarke von 80 Prozent Tarifbindung.
  2. Wir wollen, dass niemand für unter 15€ Stundenlohn arbeiten muss.
  3. Wir wollen, dass jeder Mensch das Recht auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat.
  4. Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  5. Alle Schulabgänger*innen mit Abschluss haben das Recht auf einen Ausbildungsplatz, alle Schulabgänger*innen ohne Abschluss haben das Recht auf eine qualifizierende Ausbildungsvorbereitung.
  6. Wir wollen eine garantierte Grundausstattung der sozialen Infrastruktur in allen Stadtteilen.
  7. Wir wollen einen sanktions- und diskriminierungsfreien Umgang der Behörden mit den Menschen.
  8. Wir wollen die Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben ermöglichen.

Die Linke steht klar an der Seite der abhängig Beschäftigten, der Solo-Selbstständigen und an der Seite der Menschen, die auf die Solidargemeinschaft angewiesen sind. Es war und ist Die Linke, die die gewerkschaftlichen  Auseinandersetzungen um Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen konsequent unterstützt – im Hafen, bei Hagenbeck, im öffentlichen Dienst, bei MOIA im Rahmen der Kampagne „Wir fahren zusammen“ oder des Pflegebündnisses und anderswo.

Gewerkschaften sind das Stärkste, was die Schwachen haben. Die Linke in der Bürgerschaft kann dort, wo die Bürgerschaft als Gesetz-, Auftrag- oder Arbeitgeber eingreifen kann, dies im Sinne der Beschäftigten tun. Die Rahmenbedingungen, die die Stadt direkt für ihre 70.000 eigenen und über Vergaberichtlinien indirekt für zahllose weitere Beschäftigte definiert, können einen positiven Standard setzen, an dem sich Unternehmen orientieren müssen.

Trotzdem wird es weiterhin Menschen geben, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Erwerbslosigkeit durch Krankheit oder Unfall kann Jede*n treffen. Aber auch unter den Beschäftigten gibt es viele, die aufstocken müssen, da das Gehalt nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Immer mehr Menschen sind im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Als Linke sind wir der Überzeugung, dass der Sozialstaat und unsere Solidargemeinschaft nicht über Kürzungen, Zumutungen und Sanktionen funktionieren können. Deshalb sind wir für eine sanktionsfreie Mindestsicherung, unterstützende Angebote und die Möglichkeit der Teilhabe. Für diese benötigen wir eine funktionierende soziale Infrastruktur in den Stadtteilen. Grünflächen, nicht-kommerzielle Nachbarschaftsräume, Stadtteilzentren, Spielplätze und kostenfreie Angebote für Senior*innen, Kinder und Jugendliche sind kein „nice to have“, sondern das Rückgrat unserer Stadtgesellschaft.

Kein Mensch soll in Armut leben! Das gilt erst recht in einer reichen Stadt wie Hamburg. Und Hamburg IST eine reiche Stadt. 40.000 Millionär*innen leben hier. In Stadtteilen wie Nienstedten, Othmarschen und Blankenese liegt das Durchschnittseinkommen bei 130.000€ und mehr, ohne Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte. Gleichzeitig ist Hamburg aber auch eine arme Stadt. Die Hälfte der Einkommen liegt bei jährlich 31.000€ und darunter. Auf dem Kleinen Grasbrook oderder Veddel sogar nur bei bis zu 22.000€. Etwa 40% aller Alleinerziehenden, Migrant*innen und aller kinderreichen Familien sind von Armut bedroht, sowie jedes vierte Kind und jede*r fünfte Rentner*in. Das sind bundesweit traurige Spitzenwerte, und die Tendenz steigt, insbesondere seit Corona. Aber das muss sie nicht. Die Linke will diese Ungleichheit bekämpfen und die Armut besiegen.

Zur Erreichung der Ziele kämpft die Linke für:

Stärkung der Lohnabhängigen

  • Einführung eines Landesmindestlohngesetzes für städtische Betriebe inklusive der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Der Mindestlohn soll ab sofort 15€ betragen und seine Entwicklung an die unterste Tarifgruppe des Tarifvertrags der Länder gekoppelt werden.

Das Hamburger Vergabegesetz muss novelliert und Tariftreue zur Vergabebedingung werden. Das Hamburger Gesetz sieht vor, dass „der Senat ermächtigt (wird) durch Rechtsverordnung vergabespezifische Mindestentgelte branchenspezifisch festzulegen, wobei die jeweils geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften als Grundlage dienen“. Mindestentgelte sind jedoch etwas anderes als die verschiedenen Lohngruppen innerhalb eines Tarifsystems. Diese Regelung muss durch eine Regelung ersetzt werden, die die gültigen Branchentarifverträge zur Vergabebedingung macht. Ebenfalls müssen die Schwellenwerte, ab denen das Vergabegesetz zur Anwendung kommt, herabgesetzt werden. Gegenwärtig liegen sie für Lieferungen und Dienstleistungen bei 100.000 Euro und für Bauleistungen bei 150.000 Euro. Angemessen wären z.B. 10.000 bzw. 50.000 wie im Berliner Gesetz. Da, wo es keine anwendbaren Tarifverträge gibt, muss der Vergabemindestlohn mindestens der EU-Vergaberichtlinie entsprechen (60% des Median), das sind gegenwärtig mehr als 14 Euro. Zudem kann die Behörde die Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister (wie etwa an Schulen) an eine Bezahlung nach TV-L knüpfen.

Mittel der Wirtschaftsförderung/Subventionen an Kriterien „guter Arbeit“ knüpfen. Unternehmen sollen nur dann öffentliche Förderung erhalten, wenn sie sich an Tarifverträge halten. Dazu sollten weitere Kriterien kommen wie z.B. Ausbildungsquote, keine bzw. niedrige Quote von Leiharbeit, Werkverträge, sachgrundlose Befristungen und ähnliche Formen prekärer Beschäftigung. Um der Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors nachzukommen, sollte dieser bei den Kriterien guter Arbeit vorangehen. Ein erster Schritt wäre ein Verbot sachgrundloser
Befristungen im öffentlichen Bereich.

  • Mitbestimmungsrechte im Personalvertretungsgesetz stärken.
  • Wiedereingliederung von Tochtergesellschaften städtischer Betriebe.

Landesmindestlohn in Hamburg wieder einführen nach Bremer Vorbild: Hamburg hat seinen Landesmindestlohn zum 1. Januar 2017 abgeschafft und ruht sich seitdem auf dem bundesweiten, durch die Intervention der Arbeitgeber*innen in der Mindestlohnkommission nicht armutsfesten Mindestlohn in Höhe von derzeit 12,41 Euro aus. Ein Fehler. Bremen geht einen anderen Weg, den wir als LINKE ebenfalls für Hamburg fordern: Die rot-grün-rote Koalition in Bremen hat den Landesmindestlohn an die unterste Tarifgruppe des Tarifvertrags der Länder gekoppelt. Damit hat Bremen als einziges Bundesland einen Landesmindestlohn, der der EU-Mindestlohnrichtlinie entspricht. Diese sieht vor, dass ein  angemessener Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohns des jeweiligen Landes ausmacht. Für Deutschland wäre das für 2024 ein Mindestlohn von etwas mehr als 14 Euro pro Stunde. Der Bundesmindestlohn beträgt aber bis Ende Januar 2025 nur 12,41 Euro und ab dem 1. Februar 2025 lediglich 12,82 Euro.

  • Ein personell gestärktes Amt für Arbeitsschutz und intensivere Mindestlohnkontrollen des Zolls sollen Verstöße gegen Arbeitsschutz-, Arbeitszeit-, Tarif- und Mindestlohnbestimmungen wirksam unterbinden.
  • Einführung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft „Union-Busting“.
  • Einführung einer Ausbildungsgarantie und Angebote der Ausbildungsvorbereitung für alle unversorgten Schulabgänger.
  • Ausbildungsfonds bzw. Ausbildungsumlage, in die alle Betriebe einzahlen und aus der ausbildende Betriebe Unterstützung erhalten.
  • Erarbeitung eines Qualifizierungs- und Weiterbildungskonzepts zur Vorbeugung von Arbeitsplatzverlusten.
  • Tarifliche Vergütung von Honorarkräften und Stärkung der Beratung von Solo-Selbstständigen.
  • Einrichtung eines Transformationsrates zur Begleitung des notwendigen industriellen Umbaues. An diesem Transformationsrat sollen neben den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertreter*innen auch Umwelt-, Klima-, Verkehrs- und Sozialverbände beteiligt werden.

Sanktionsfreie Unterstützung

  • Hamburg wirkt im Bund darauf hin, dass die Sanktionspraxis beim Bürgergeld endet
  • Abschaffung der Energiesperren und Einführung eines Härtefallfonds für Energieschuldner*innen.
  • Einrichtung von Servicetresen in allen Jobcentern, Bezirksämtern und dem Amt für Migration.
  • Einrichtung von frei zugänglichen digitalen Servicepoints vor Ort, an denen die Kund*innen digitalen Zugang zu den Behörden aufnehmen können und ein*e Mitarbeiter*in für Fragen und Erklärungen zur Verfügung steht.
  • Übernahme von Kosten der Erstausstattung, Haushaltsgeräte und Renovierung in tatsächlicher Höhe.
  • Gewährung von Zulagen für die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte
  • Anpassung der Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft.
  • Öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsprogramme.
  • Ausbau der vom Jobcenter unabhängigen Rechts- und Sozialberatungsangebote.
  • Einrichtung von regelmäßigen und unabhängigen Kundenzufriedenheitsstudien über die Kundenorientierung und -freundlichkeit von Jobcentern, Grundsicherungsämtern und Ausländerbehörden.
  • Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle beim Jobcenter, die Beschwerden nachgeht, Konflikte aufnimmt und diese dokumentiert und öffentlich macht.
  • Übernahme der Kosten von medizinischen Hilfsmitteln, die nicht von der Krankenkasse finanziert werden, wie Brille und Zahnersatz.

Teilhabe

  • Einführung eines Hamburg-Passes bzw. einer KiJu-Karte für den kostenlosen Zugang zu Mobilitäts-, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten für Leistungsbeziehende, Kinder und Jugendliche.
  • Einführung einer bezirklichen Bedarfsanalyse und -planung für die soziale Infrastruktur
  • Vorgaben bei der Entwicklung neuer Quartiere und Stadtteile für die soziale Infrastruktur.
  • Auskömmliche Finanzierung von Angeboten der sozialen Infrastruktur.

Armut und Reichtum

  • Armuts- und Reichtumsberichterstattung einer unabhängigen Kommission mit Handlungsempfehlungen.
  • Behördenübergreifende Anti-Armutsstrategie. Alle politischen Entscheidungen müssen daraufhin geprüft werden, wie sie sich auf die Armutsentwicklung auswirken.
  • Bekämpfung von Armut muss zur Chefsache werden. Einrichtung einer Stabstelle zur Umsetzung der Anti-Armutsstrategie.
Last modified: 19. Dezember 2024