„Überall stehen – und liegen – E-Roller, E-Fahrräder und auch E-Motorroller herum und stellen eine Gefährdung für die Menschen dar. Die freiwillige Vereinbarung, die die Stadt mit den Unternehmen geschlossen hat, die diese bereitstellen, sollte dazu führen, dass genau dies nicht geschieht und die Unternehmen dafür Sorge zu tragen haben. Die Vereinbarung auf freiwilliger Basis ist ganz offensichtlich gescheitert“, stellt Michael Schulze von der Bezirksfraktion der DIE LINKE. in Harburg fest.

In anderen Städten wird dies per Sondernutzung geregelt und es ist dort geplant, die Zahl der Scooter durch eine Ausschreibung zu begrenzen und an Qualitätskriterien zu binden. So soll es Vorgaben zu Umweltstandards, Arbeitsbedingungen und Reaktionszeit bei Parkverstößen geben“ erläutert Schulze. „Außerdem zieht auch das von Unternehmen oft und gern genutzte Argument nicht, dass E-Scooter zur Mobilitätswende beitragen. Sie ersetzen nur in 12 Prozent der Fälle eine Autofahrt. Vielmehr wird, wie die Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich in einer Untersuchung herausfand, der E-Scooter viel öfter als Ersatz für einen Fußmarsch oder öffentliche Verkehrsmittel genutzt“, so Schulze weiter.

Die DIE LINKE. hat deshalb in der Bezirksversammlung beantragt, dass die Bezirksamtsleiterin dazu aufgefordert wird zu prüfen, ob die bisherige Rechtsauffassung, bei den ausleihbaren E-Scootern handele es sich um einen Gemeingebrauch der Wege, noch aufrechterhalten werden kann und ob gegebenenfalls für die bestehenden Verleiher:innen eine Sondernutzungsgebühr pro E-Scooter erheben werden sollte. „Außerdem soll die Bezirksamtsleiterin in Zusammenarbeit aller Bezirksämter eine Konzeption für eine künftige Ausschreibung des E-Scooter-Verleihs auf öffentlichen Wegen erarbeiten“, so Michael Schulze.

Last modified: 21. März 2023