„Für Frauen, die häusliche Gewalt erlebt haben, gibt es im Bezirk derzeit keine Möglichkeit, Zuflucht in einer Frauenschutzwohnung zu finden. Das muss sich dringend ändern“, fordert Ulla Taha, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der DIE LINKE. in der Harburger Bezirksversammlung. „In einer Frauenschutzwohnung können betroffene Frauen schnell und unbürokratisch Hilfe finden und ihr Leben sowie das ihrer Kinder schützen.“

Unter häusliche Gewalt fallen nach Artikel 3 b Istanbul-Konvention „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen bzw. Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter oder die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hatte.“

„Wir wollen es Frauen mit kleinen Kindern, welche unter häuslicher Gewalt leiden, ermöglichen, unkompliziert mündlich oder schriftlich einen Antrag beim Fachamt für Jugend- und Familienhilfe Harburg stellen zu können, um eine kurzfristige Hilfe zu erhalten, damit die Mütter alles Notwendige beim Start in der Frauenschutzwohnung regeln können und die Kinder ausreichend betreut sind“, erläutert Ulla Taha. Im Augenblick erhalten Frauen bei Bitte um Antragsstellung nach § 20 SGBVIII die Auskunft, dass das Kind nur kurzzeitig im Heim übernachten könne und dies auch unabhängig vom Alter des Kindes. „Wir wollen, dass der § 20, Abs. 2 des Sozialgesetzbuch 8 Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) hier greift, der die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen regelt. Denn häusliche Gewalt ist eine solche Notsituation.“

Deshalb hat die DIE LINKE. in der Bezirksversammlung beantragt, dass jeweils eine Frauenschutzwohnung in Harburg und Süderelbe eingerichtet wird, eine Antragstellung nach § 20 SGBVIII ermöglicht und eine entsprechende Hilfe vorgehalten wird.

Last modified: 18. April 2023