„Was ist wichtiger: Die Sicherheit der Menschen oder ein tolles Prestigeobjekt? Diese Frage mag ja populistisch klingen – sie muss aber angesichts des geplanten Elbtowers gestellt werden“, sagt Jörn Lohmann, Vorsitzender der Fraktion der DIE LINKE. in der Harburger Bezirksversammlung. „Wir fordern deshalb, dass Mitarbeiter:innen der Baubehörde und der Deutschen Bahn in den zuständigen Ausschuss eingeladen werden. Dort sollen sie uns über die möglichen Risiken einer Gefährdung der angrenzenden Bahnanlagen infolge der Errichtung des Elbtowers berichten. Dabei möchten wir insbesondere wissen, welche negativen Folgen diese für die Verkehrsanbindung des Bezirks Harburg haben können, und wie diese auszuschließen sind.“
Hintergrund ist, dass die Deutsche Bahn Bedenken bezüglich des Elbtowers geäußert hat. „Die Bahn befürchtet sogenannte Mitnahmesetzungen bei benachbarten Bahnanlagen. Also dass der große Elbtower mit seinem Fundament, das sich setzen muss, die Fundamente der benachbarten Gebäude ‚mitsetzt‘ und damit beschädigt. Darum befürchtet die Bahn, dass besonders die Station Elbbrücken gefährdet ist“, führt Jörn Lohmann aus. „In einer Stellungnahme der Deutschen Bahn von Mai 2021 ist davon die Rede, dass durch die Mitnahmesetzung die Nutzbarkeit der anliegenden Bauwerke der Deutschen Bahne eingeschränkt bzw. ein sicherer Eisenbahnbetrieb unmöglich gemacht werden könnte, wenn es kein realisierbares Konzept zur Herstellung der Verkehrssicherheit gibt.“
Den Ernst dieser Befürchtungen hat die Deutsche Bahn mit ihrem Widerspruch gegen die Teilbaugenehmigung für die Baugrube des Elbtowers vom 21. September 2021 deutlich gemacht. „Der Widerspruch wurde vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet“, so Jörn Lohmann. „Wir sind hier im Hamburger Süden ja durch die vielen Strecken- und Brückenarbeiten einiges an Leid gewohnt – aber eine dauerhafte Beeinträchtigung der Bahnstrecke in den Hamburger Süden wäre für die Menschen hier eine Katastrophe! Mit dem Bau des Elbtowers darf deshalb nicht begonnen werden, bis alle Risiken einer möglichen Gefährdung der Bahnstrecke beseitigt sind.“
Last modified: 9. November 2022