Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits jetzt spürbar. Starkregenereignisse nehmen zu, welche die Straßen und Keller überfluten und die Rettungs- und Hilfsdienste regelmäßig an die Grenze ihrer Belastbarkeit bringen. Auch Hitzeperioden nehmen zu, die für viele Menschen nicht Freibad und Eis bedeuten, sondern Kreislaufkollaps und Krankenhaus. Hamburg muss endlich die notwendigen Investitionen in Stadtgesellschaft und Infrastruktur anschieben, um auf die bereits jetzt feststehende Zunahme dieser Extremwetterereignisse vorbereitet zu sein.
Klar ist aber auch, dass die Kosten für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels nur dann beherrschbar bleiben, wenn wir diesen so weit wie möglich begrenzen. Das bedeutet, dass jeder Euro für den Klimaschutz zukünftige Generationen vor einem Vielfachen der Kosten bewahrt. Die Linke will daher die Stadt Hamburg bis 2035 klimaneutral gestalten. Dies kann allerdings nur unter zwei Bedingungen geschehen. Erstens kann wirksamer Klimaschutz nur mit, und nicht gegen die Bevölkerung erfolgen. Daher müssen die sozialen Indikatoren von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen stets mitgedacht, und es muss danach gehandelt werden. Viele Menschen leben bereits jetzt an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit und können sich weitere Belastungen schlicht nicht leisten. Deswegen braucht es zweitens den fortgesetzten Einstieg der öffentlichen Hand in die Energieerzeugung und die Netze. Verbraucher*innen sollen keine Profite für private Unternehmen bezahlen müssen, die Energiewende funktioniert nur durch Teilhabe und Akzeptanz.
Drittens müssen wir unseren Ressourcenverbrauch und Energieeinsatz insgesamt reduzieren. Dies erfordert einen gesellschaftlichen Wandel hin zu suffizienten Lebensstilen und einer Wirtschaft, die nicht auf ständiges Wachstum ausgerichtet ist.
Gerechte und gute Verkehrspolitik bedeutet Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Der Verkehrssektor ist für 20% der CO2-Emissionen verantwortlich. Die Linke will Verkehrsteilnehmende nicht gegeneinander ausspielen. Und sie will auch nicht denen das Wort reden, die aus einem vollklimatisierten Loft heraus auf Dieselfahrer*innen schimpfen, während der nächste Bali-Flug gebucht wird. Wir sehen aber, dass Elektromobilität deutlich weniger CO2 ausstößt und effektiver ist als der Verbrennungsmotor und den Lärmpegel und Schadstoffausstoß insbesondere an den Hauptverkehrsstraßen deutlich zu reduzieren vermag. Außerdem sehen wir, dass die Fläche zwischen den Häusern begrenzt ist. Eine gleichberechtigte Aufteilung des Verkehrsraums zwischen Autos, Fahrrädern, ÖPNV und Fußgänger*innen bedeutet gegenüber dem Status Quo eine Stärkung des Umweltverbundes zu Lasten des Autos. Dadurch sparen wir Ressourcen, müssen weniger sanieren, schützen die Gesundheit durch Senkung von Lärm- und Schadstoffbelastungen und kommen am Ende sogar schneller und sicherer ans Ziel.
Zur Erreichung der Ziele kämpft die Linke für:
Energiepolitik
- Kommunale Wärmeplanung unter Einbezug der Menschen vor Ort.
- Ausbau von Wärmenetzen in öffentlicher Hand.
- Errichtung von Flusswärmepumpen in Elbe und Bille.
- Reduzierung der Grundpreise der Netzentgelte.
- Übernahme der privaten Hansewerk Natur Wärmenetze in die öffentliche Hand nach Auslauf der Wegerechtsverträge 2026.
- Verbot der Verbrennung importierten Holzes im Kraftwerk Tiefstack; keine Verbrennung von Biomasse zur Energiegewinnung.
- Errichtung von PV-Anlagen vorrangig auf Dächern und bereits versiegelten Flächen. Zusätzlich bieten Moor-PV und Agri-PV-Anlagen vielfältige Chancen für Ökologie und Energiewende.
- Zügige Genehmigung von Windkraftanlagen – die pauschale Höhenbeschränkung muss fallen.
- Beteiligung der Bevölkerung an den Gewinnen der Energiewende.
- Energieversorgung: Bereitstellung günstiger Grundkontingente.
- Warmmietenneutralität bei Sanierung von Wohngebäuden.
- Produktion grünen Wasserstoffs in öffentlicher Hand und nur zur Industrieversorgung.
- Öffentliche Wirtschaftsförderung nur gegen Vorlage und Umsetzung von Energieeinsparplänen.
- Landstrompflicht für Kreuzfahrschiffe sowie Containerschiffe sofort, nicht erst 2030.
- Kein Fracking-Gas für Hamburg!
ÖPNV
- Bau einer modernen Straßenbahn, vielfach auf eigenem Gleiskörper – höhere Kapazität als Busse, nachweislich günstiger, nachhaltiger, schneller und barriereärmer als die aktuell im Bau befindliche U5.
- Abschaffung von Bustaschen. Eigene Spuren für den Busverkehr, die ggf. zu Straßenbahnspuren umgerüstet werden können.
- keine weiteren Fahrpreiserhöhungen, auch nicht beim „49-Euro-Ticket“, stattdessen unverzüglicher Einstieg in die schrittweise Realisierung eines für alle kostenlosen ÖPNV bis 2030, wie dies für Schüler*innen bereits heute der Fall ist.
- Zweite Schienen-Elbquerung, um Regional, Fern- und Güterverkehr nach Süden zu entlasten.
- Verlängerung der U4 bis zum Reiherstiegviertel und Beteiligungsprozess für die weitere Trasse als U- oder Straßenbahn.
- Eine zweite Schienennahverkehrsanbindung für Harburg.
- Die U5 fährt an den Bedarfen der meisten Hamburger*innen vorbei – Fertigstellung des 1. Bauabschnitts Bramfeld bis Borgweg und Einbindung in bestehendes Liniennetz, Stopp der weiteren Bauabschnitte und Nutzung der Mittel für Straßenbahnnetz.
- Taktverdichtung der S-Bahn.
- Ausbau der Querverbindungen.
- Anbindung der ländlichen Hamburger Räume verbessern.
- Ausbildungsoffensive des HVV und Unterstützung der Tarifforderungen mit der Gewerkschaft und #wirfahrenzusammen.
- Elbfähren: Elektrifizierung und Netzverdichtung.
Rad- und Fußverkehr
- Berücksichtigung der Belange von Rad- und Fußverkehr bei Erneuerung der Süderelbquerungen.
- Freihalten von Bordsteinabsenkungen und regelhaft barrierearme Querungsmöglichkeiten an Kreuzungen und Einmündungen für den Fußverkehr.
- Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Beseitigung von Gehwegschäden.
- E-Scooter nur an festen Stationen und ohne Behinderung des Fußverkehrs. Kommerzielle Anbieter werden bei Verstoß finanziell belangt.
- Radverkehr für Schüler*innen sicherer gestalten: Radausbildung an Schulen und Einführung von Schulstraßen.
- Förderung von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, die auf (Elektro-)Lastenrad umstellen.
- Berücksichtigung des Fahrrads als Mehrspurfahrzeug: Überholmanöver müssen ohne Gefährdung für und durch andere Verkehrsteilnehmende möglich sein.
- Durchgängige Velorouten.
- die bauliche Trennung der Radwege von den Fahrbahnen wo immer möglich.
Fernbahn
- Diebsteich… da geht noch was: Regional- und Fernbahnhof Altona erhalten und einen echten ÖPNV-Knoten schaffen.
- Ausbau von Nachtzugverbindungen und Direktverbindungen in andere Länder, insbesondere Dänemark, Unterstützung durch Zuschüsse bei der Einrichtung neuer Verbindungen.
- Harburg und Bergedorf als Fernbahnhöfe erhalten und zur Entlastung des Hauptbahnhofs ausbauen.
- Ausbau der Kapazitäten des Schienenverkehrs in der Metropolenregion und Förderung des Schienengüterverkehrs: Erarbeitung eines Konzepts zur Verlagerung von der Straße auf die Schiene.
- Ausbau Hamburger Hauptbahnhof.
- Nutzung Güterumgehungsbahn für Schienenpersonenverkehr in dichtem Takt.
- Pro Neubaustrecke zwischen Hamburg und Hannover.
Auto
- Anwohnerparken nur mit Begleitmaßnahmen: Verlagerung des Parkdrucks in benachbarte Quartiere ist keine Lösung.
- Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit.
- Keine A26 Ost.
- Busspur auf Autobahnen ermöglichen.
- Alle LKW im städtischen Auftrag (und perspektivisch alle) mit Abbiegesensoren aus- und nachrüsten.
- Verkehrsmodellierung der Stadt öffentlich nutzbar machen.
- In Quartieren mit gutem ÖPNV-Anschluss: Rückbau des Parkraums.
- Mehr Einbahnstraßenverkehr für Autos bei gleichzeitiger Öffnung für Rad(gegen)verkehr, um Schleichverkehr aus den Quartieren herauszuhalten.
- Autofreie Sonntage, dafür HVV umsonst.
Flugverkehr
- Nachtflugverbot.
- Keine Kurzstreckenflüge (z.B. Sylt-Shuttle).
- Keine Bereitstellung von öffentlicher Infrastruktur für Privatjets.
- Keine Flugverbindungen auf Strecken bis zu 500 Kilometern Entfernung.
- Ein striktes Nachtflugverbot zwischen 23 und 6 Uhr, restriktive Verspätungsregelungen in der Zeit von 22 bis 23 Uhr.
- Eine Neuerarbeitung des Norddeutschen Luftverkehrskonzepts unter Berücksichtigung aktueller ökologischer Erkenntnisse.
- Sperrung des Flughafens für Privatjets, die nicht Notfalleinsätzen dienen.
Landwirtschaft und Tierschutz
- Keine Gentechnik auf Hamburgs Feldern.
- Gute Arbeitsbedingungen, egal ob Vollzeit oder Saisonarbeit.
- Förderung regionaler und ökologischer Landwirtschaft.
- Verringerung und Vermeidung von Treibhausgasen wie Methan und Lachgas.
- Einführung eines Nachhaltigkeitsleitfadens.
- Kein Einsatz von Glyphosat und Pestiziden.
- Stärkere Unterstützung für Urban Gardening / Stadtgärten.
- Unterstützung des Hamburger Tierschutzvereins bei Neubau und Betrieb eines zukunftsfähigen Tierheims.
- Personeller Ausbau der Veterinärämter in den Bezirken.
- Evaluation des Hamburger Hundegesetzes.
- Erstellung eines verbindlichen Fahrplans zur Beendigung von Tierversuchen in der Stadt.
Umwelt- und Klimaschutz, Klimaanpassung
- eine vollumfängliche Biodiversitätsstrategie mit konkreten Zielen und Fristen für ganz Hamburg.
- Förderung von Leih- und Reparaturläden zur Ressourcenschonung.
- Straffreiheit des Containerns.
- Kleingartenentwicklungsplan aufstellen.
- Nachhaltiges Sedimentmanagement in Kooperation mit den Nachbarländern.
- Keine Atomtransporte durch Hamburg.
- Vollhöfner Wald zum Naturschutzgebiet.
- Strategie für Grauwassernutzung.
- Umweltbildung stärken.
- Förderung pflanzlicher Ernährungsweise.
- Einführung eines CO2-Budgets für Hamburg.
- Zwischenziele + schnelle Nachsteuerung bei Zielverfehlung.
- Reduktion sämtlicher Treibhausgase inkl. Methan, Lach- und F-Gase.
- Erhalt von Moorflächen als CO2-Speicher.
- Sulfuryldifluorid im Hafen verbieten, bis entsprechende Absorptionstechniken vorhanden sind.
- Entsiegelungsoffensive starten, Schaffung von ober- und unterirdischen Rückhaltungs- und Versickerungsmaßnahmen, um Schäden nach Starkregenereignissen zu minimieren.
- Erhalt von Kaltluftbahnen.
- Erweiterung der Gründachstrategie.
- Besserer Hitzeschutz am Arbeitsplatz (Hitzesiesta, Trinkwasserbereitstellung, Klimatisierung, Kontrollen).
- Ausbau der kostenlosen Trinkwasserversorgung im öffentlichen Raum auch jenseits touristischer Gebiete.
- Verstärkte Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes im Wohnungsbau.
- Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen nach sozialen Indikatoren.
- Reparaturbonus.
- Ausrufung Klimanotstand (wie andere Bundesländer).
- Hamburger Wald konsequent als reinen Natur- und Erholungswald entwickeln.
- Pflege der Grünflächen viel stärker als bisher an den Kriterien von Artenvielfalt, Klimaresilienz und Naturschutz ausrichten.
- Erhalt alter und wertvoller Bäume.
- Baumerhalt und Baumschutz bei allen Planungen priorisieren.
- Bei notwendigen Baumfällung eine orts- und zeitnahe Nachpflanzung vornehmen.
- Ausreichende Finanzierung zur Pflege von entsiegelten Flächen für die Bezirke.
Gewerkschaften sind das Stärkste, was die Schwachen haben. Die Linke in der Bürgerschaft kann dort, wo die Bürgerschaft als Gesetz-, Auftrag- oder Arbeitgeber eingreifen kann, dies im Sinne der Beschäftigten tun. Die Rahmenbedingungen, die die Stadt direkt für ihre 70.000 eigenen und über Vergaberichtlinien indirekt für zahllose weitere Beschäftigte definiert, können einen positiven Standard setzen, an dem sich Unternehmen orientieren müssen.
Trotzdem wird es weiterhin Menschen geben, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Erwerbslosigkeit durch Krankheit oder Unfall kann Jede*n treffen. Aber auch unter den Beschäftigten gibt es viele, die aufstocken müssen, da das Gehalt nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Immer mehr Menschen sind im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Als Linke sind wir der Überzeugung, dass der Sozialstaat und unsere Solidargemeinschaft nicht über Kürzungen, Zumutungen und Sanktionen funktionieren können. Deshalb sind wir für eine sanktionsfreie Mindestsicherung, unterstützende Angebote und die Möglichkeit der Teilhabe. Für diese benötigen wir eine funktionierende soziale Infrastruktur in den Stadtteilen. Grünflächen, nicht-kommerzielle Nachbarschaftsräume, Stadtteilzentren, Spielplätze und kostenfreie Angebote für Senior*innen, Kinder und Jugendliche sind kein „nice to have“, sondern das Rückgrat unserer Stadtgesellschaft.
Kein Mensch soll in Armut leben! Das gilt erst recht in einer reichen Stadt wie Hamburg. Und Hamburg IST eine reiche Stadt. 40.000 Millionär*innen leben hier. In Stadtteilen wie Nienstedten, Othmarschen und Blankenese liegt das Durchschnittseinkommen bei 130.000€ und mehr, ohne Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte. Gleichzeitig ist Hamburg aber auch eine arme Stadt. Die Hälfte der Einkommen liegt bei jährlich 31.000€ und darunter. Auf dem Kleinen Grasbrook oderder Veddel sogar nur bei bis zu 22.000€. Etwa 40% aller Alleinerziehenden, Migrant*innen und aller kinderreichen Familien sind von Armut bedroht, sowie jedes vierte Kind und jede*r fünfte Rentner*in. Das sind bundesweit traurige Spitzenwerte, und die Tendenz steigt, insbesondere seit Corona. Aber das muss sie nicht. Die Linke will diese Ungleichheit bekämpfen und die Armut besiegen.
Zur Erreichung der Ziele kämpft die Linke für:
Stärkung der Lohnabhängigen
- Einführung eines Landesmindestlohngesetzes für städtische Betriebe inklusive der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Der Mindestlohn soll ab sofort 15€ betragen und seine Entwicklung an die unterste Tarifgruppe des Tarifvertrags der Länder gekoppelt werden.
Das Hamburger Vergabegesetz muss novelliert und Tariftreue zur Vergabebedingung werden. Das Hamburger Gesetz sieht vor, dass „der Senat ermächtigt (wird) durch Rechtsverordnung vergabespezifische Mindestentgelte branchenspezifisch festzulegen, wobei die jeweils geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften als Grundlage dienen“. Mindestentgelte sind jedoch etwas anderes als die verschiedenen Lohngruppen innerhalb eines Tarifsystems. Diese Regelung muss durch eine Regelung ersetzt werden, die die gültigen Branchentarifverträge zur Vergabebedingung macht. Ebenfalls müssen die Schwellenwerte, ab denen das Vergabegesetz zur Anwendung kommt, herabgesetzt werden. Gegenwärtig liegen sie für Lieferungen und Dienstleistungen bei 100.000 Euro und für Bauleistungen bei 150.000 Euro. Angemessen wären z.B. 10.000 bzw. 50.000 wie im Berliner Gesetz. Da, wo es keine anwendbaren Tarifverträge gibt, muss der Vergabemindestlohn mindestens der EU-Vergaberichtlinie entsprechen (60% des Median), das sind gegenwärtig mehr als 14 Euro. Zudem kann die Behörde die Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister (wie etwa an Schulen) an eine Bezahlung nach TV-L knüpfen.
Mittel der Wirtschaftsförderung/Subventionen an Kriterien „guter Arbeit“ knüpfen. Unternehmen sollen nur dann öffentliche Förderung erhalten, wenn sie sich an Tarifverträge halten. Dazu sollten weitere Kriterien kommen wie z.B. Ausbildungsquote, keine bzw. niedrige Quote von Leiharbeit, Werkverträge, sachgrundlose Befristungen und ähnliche Formen prekärer Beschäftigung. Um der Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors nachzukommen, sollte dieser bei den Kriterien guter Arbeit vorangehen. Ein erster Schritt wäre ein Verbot sachgrundloser
Befristungen im öffentlichen Bereich.
- Mitbestimmungsrechte im Personalvertretungsgesetz stärken.
- Wiedereingliederung von Tochtergesellschaften städtischer Betriebe.
Landesmindestlohn in Hamburg wieder einführen nach Bremer Vorbild: Hamburg hat seinen Landesmindestlohn zum 1. Januar 2017 abgeschafft und ruht sich seitdem auf dem bundesweiten, durch die Intervention der Arbeitgeber*innen in der Mindestlohnkommission nicht armutsfesten Mindestlohn in Höhe von derzeit 12,41 Euro aus. Ein Fehler. Bremen geht einen anderen Weg, den wir als LINKE ebenfalls für Hamburg fordern: Die rot-grün-rote Koalition in Bremen hat den Landesmindestlohn an die unterste Tarifgruppe des Tarifvertrags der Länder gekoppelt. Damit hat Bremen als einziges Bundesland einen Landesmindestlohn, der der EU-Mindestlohnrichtlinie entspricht. Diese sieht vor, dass ein angemessener Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohns des jeweiligen Landes ausmacht. Für Deutschland wäre das für 2024 ein Mindestlohn von etwas mehr als 14 Euro pro Stunde. Der Bundesmindestlohn beträgt aber bis Ende Januar 2025 nur 12,41 Euro und ab dem 1. Februar 2025 lediglich 12,82 Euro.
- Ein personell gestärktes Amt für Arbeitsschutz und intensivere Mindestlohnkontrollen des Zolls sollen Verstöße gegen Arbeitsschutz-, Arbeitszeit-, Tarif- und Mindestlohnbestimmungen wirksam unterbinden.
- Einführung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft „Union-Busting“.
- Einführung einer Ausbildungsgarantie und Angebote der Ausbildungsvorbereitung für alle unversorgten Schulabgänger.
- Ausbildungsfonds bzw. Ausbildungsumlage, in die alle Betriebe einzahlen und aus der ausbildende Betriebe Unterstützung erhalten.
- Erarbeitung eines Qualifizierungs- und Weiterbildungskonzepts zur Vorbeugung von Arbeitsplatzverlusten.
- Tarifliche Vergütung von Honorarkräften und Stärkung der Beratung von Solo-Selbstständigen.
- Einrichtung eines Transformationsrates zur Begleitung des notwendigen industriellen Umbaues. An diesem Transformationsrat sollen neben den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertreter*innen auch Umwelt-, Klima-, Verkehrs- und Sozialverbände beteiligt werden.
Sanktionsfreie Unterstützung
- Hamburg wirkt im Bund darauf hin, dass die Sanktionspraxis beim Bürgergeld endet
- Abschaffung der Energiesperren und Einführung eines Härtefallfonds für Energieschuldner*innen.
- Einrichtung von Servicetresen in allen Jobcentern, Bezirksämtern und dem Amt für Migration.
- Einrichtung von frei zugänglichen digitalen Servicepoints vor Ort, an denen die Kund*innen digitalen Zugang zu den Behörden aufnehmen können und ein*e Mitarbeiter*in für Fragen und Erklärungen zur Verfügung steht.
- Übernahme von Kosten der Erstausstattung, Haushaltsgeräte und Renovierung in tatsächlicher Höhe.
- Gewährung von Zulagen für die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte
- Anpassung der Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft.
- Öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsprogramme.
- Ausbau der vom Jobcenter unabhängigen Rechts- und Sozialberatungsangebote.
- Einrichtung von regelmäßigen und unabhängigen Kundenzufriedenheitsstudien über die Kundenorientierung und -freundlichkeit von Jobcentern, Grundsicherungsämtern und Ausländerbehörden.
- Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle beim Jobcenter, die Beschwerden nachgeht, Konflikte aufnimmt und diese dokumentiert und öffentlich macht.
- Übernahme der Kosten von medizinischen Hilfsmitteln, die nicht von der Krankenkasse finanziert werden, wie Brille und Zahnersatz.
Teilhabe
- Einführung eines Hamburg-Passes bzw. einer KiJu-Karte für den kostenlosen Zugang zu Mobilitäts-, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten für Leistungsbeziehende, Kinder und Jugendliche.
- Einführung einer bezirklichen Bedarfsanalyse und -planung für die soziale Infrastruktur
- Vorgaben bei der Entwicklung neuer Quartiere und Stadtteile für die soziale Infrastruktur.
- Auskömmliche Finanzierung von Angeboten der sozialen Infrastruktur.
Armut und Reichtum
- Armuts- und Reichtumsberichterstattung einer unabhängigen Kommission mit Handlungsempfehlungen.
- Behördenübergreifende Anti-Armutsstrategie. Alle politischen Entscheidungen müssen daraufhin geprüft werden, wie sie sich auf die Armutsentwicklung auswirken.
- Bekämpfung von Armut muss zur Chefsache werden. Einrichtung einer Stabstelle zur Umsetzung der Anti-Armutsstrategie.