Wer nicht zahlen kann, dem wird der Strom abgestellt. Strom ist aber ein Grundrecht, meint die Harburger Bezirksfraktion DIE LINKE.
Wer von Armut betroffen ist und am Existenzminimum lebt, kann manchmal seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen, vor allem wenn die Strompreise ständig steigen, reicht der von der Sozialleistung vorgesehene Betrag nicht mehr aus. Die Folge: Der Stromanbieter schaltet den Strom ab, die Betroffenen haben weder elektrisches Licht, noch können sie sich eine warme Mahlzeit bereiten. Allein in den ersten drei Quartalen 2016 wurden in Hamburg 8.576 Stromsperren verhängt, im gesamten Jahr 2015 waren es noch 6.239.
„Das Sperren von Strom ist menschenunwürdig, Energieversorgung ist ein Grundrecht“, so der Harburger Fraktionsvorsitzende der Linken Jörn Lohmann. „Speziell in Haushalten mit Kindern, alten Menschen oder anderen schutzbedürftigen Personen ist eine Stromsperre eine unverantwortliche Maßnahme.“ Deshalb hat die Harburger Fraktion DIE LINKE jetzt einen Antrag in der Bezirksversammlung gestellt, um zu erreichen, dass ein Härtefallfonds eingerichtet wird, der in solchen Fällen den Betroffenen unter die Arme greift. Eine Energiesperrung in Haushalten mit schutzbedürftigen Personen solle gar nicht mehr stattfinden – der Stromanbieter müsse vor einer geplanten Sperrung erst die betreffenden Sozial- oder Jugendämter informieren.
Ein anderer Antrag soll auf unbürokratische Weise das Urinieren an Hauswände im Harburger Bezirk verhindern: Harburg soll sich über die Maßnahmen auf St. Pauli informieren, wo entsprechend in Mitleidenschaft gezogene Wände mit einem flüssigkeitsabweisenden Lack behandelt werden. Der Übeltäter ist dann selbst der „Angepinkelte“. André Lenthe, stellvertretender Fraktionsvorsitzender in Harburg: „So werden die entsprechenden Personen abgeschreckt, ohne dass gleich Strafen und Kontrollen erfolgen müssen.“
Last modified: 26. Juli 2020