Sozialgericht stoppt Leistungsausschlüsse!

Das Sozialgericht Hamburg hat mit drei Beschlüssen die verfassungswidrigen Leistungsausschlüsse im Dublin-Zentrum in Hamburg-Rahlstedt gestoppt.

Dort werden seit Anfang März Geflüchtete untergebracht, für deren Asylverfahren nach Auffassung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein anderer EU-Mitgliedsstaat zuständig ist. Im Dublin-Zentrum bekommen sie lediglich „Bett, Brot, Seife“. Für Letzteres werden ihnen 8,85€ auf die Bezahlkarte überwiesen – für einen Zeitraum von zwei Wochen, denn nach der Vorstellung des Senats sollen sie innerhalb dieser Zeit abgeschoben werden. Dass dies so nicht funktioniert, zeigt die Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion: Sieben von 13 Personen warten bereits länger als 14 Tage auf die Abschiebung. Sie erhalten nur noch so genannte „Billigkeitsleistungen“ weit unterhalb des Existenzminimums.

Dazu Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Dublin-Zentrum gehört sofort abgeschafft. Es hat sich in jeder Hinsicht als Fehlkonstrukt erwiesen. Die ‚Billigkeitsleistungen‘ sind keine Wohltat, sondern Willkür ohne jede Rechtsgrundlage. Hinzu kommt, dass die Betroffenen es gar nicht in der Hand haben, den Leistungsausschluss abzuwenden. Der Senat räumt unverhohlen ein, dass eine freiwillige Ausreise der Geflüchteten im Dublin-Zentrum nicht möglich ist. Vor dem Hintergrund ist es zynisch und rechtswidrig, ihnen das Existenzminimum zu verwehren! Dies wurde nun auch vom Sozialgericht Hamburg bestätigt. Der Senat hält nicht einmal seine Vorgabe ein, vulnerable Menschen nicht im Dublin-Zentrum unterzubringen. Er prüft nicht, ob jemand etwa schwer traumatisiert ist. Bei der allgemeinmedizinischen Standarduntersuchung der Ankommenden kann dies nicht festgestellt werden. Dass Innensenator Andy Grote den starken Mann markiert und vermeintliche Handlungsfähigkeit gegen Geflüchtete demonstriert, hat einen hohen Preis: Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit werden über Bord geworfen.“

Die Beschlüsse vom Sozialgericht Hamburg hier.