Kostenlose Beratung von Schuldner*innen sicherstellen

Unsere Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft hat das Thema Schuldner*innen-Beratung aufgriffen, das auch auch für uns in Harburg von großer Relevanz ist. In der Drucksache 22/16257 heißt es:

Nach Schätzungen der Creditreform Wirtschaftsforschung lag die Überschuldungsquote in Hamburg im Jahr 2023 bei 8,17 Prozent. Anders gesagt: Rund 155.000 Hamburgerinnen konnten ihren Zahlungsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum nicht nachkommen. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein: Jobver-lust, Krankheit, Scheidung oder Trennung. Besonders häufig von Überschuldung betroffen sind Menschen in armutsgeprägten Lebenslagen. So ist Einkommensarmut bei jederm Zehnten der Auslöser für eine Verschuldungsspirale. Um die Situation der Betroffenen zu verbessern und den Ratsuchenden neue Perspektiven aufzuzeigen, ist die Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung unverzichtbar. Gleichzeitig können sich aber viele Hamburgerinnen die Kosten einer Schuldnerberatung nicht leisten, weil sie mitunter auch nur knapp über der Einkommensgrenze von 1.580 Euro netto liegen. Dies betrifft beispielsweise häufig Bezieherinnen von Wohngeld. Das Ansinnen im Antrag der Regierungskoalition, die Einkommensgrenzen für die kostenlose Schuldnerberatung zu erhöhen ist daher vollkommen richtig. Allerdings sollte die Erhöhung umgehend erfolgen und nicht erst nach der Neuausschreibung der Schuldnerberatungen im September 2025. Die Einkommensgrenzen sind seit November 2022 nicht angepasst worden und dies, obwohl Inflation und Lebenshaltungskosten seitdem stark gestiegen sind. Zu Recht ist beispielsweise das Bürgergeld vor diesem Hintergrund ebenfalls angepasst worden. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen ist lange überfällig und darf nicht weiter aufgeschoben werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,

    1. die Einkommensgrenzen für die kostenlose Schuldnerberatung umgehend zu erhöhen,

    1. die Kostenfreiheit der Schuldnerberatung auch für Bezieher*innen von Wohngeld durch die Änderung entsprechender Fachanweisungen sicherzustellen,

    1. der Bürgerschaft bis zum 31.12.24 über den Stand der Umsetzung zu berichten.