Fraktion der Linken und Grünen in Harburg kritisieren Umgang mit der Schutzfunktion von Frauenhäusern:
Die Schutzfunktion von Frauenhäusern hat gesetzlich hohe Priorität. Und doch kam es in der jüngeren Vergangenheit ausgerechnet seitens der Behörden zu massiven Verstößen. So am 8. November 2024: Eine 28-jährige zweifache Mutter hatte Schutz vor ihrem Ex-Partner in einem Hamburger Frauenhaus gesucht. Bei einem Routinebesuch in der Ausländerbehörde, wo die junge Frau ihre Duldung verlängern wollte, wurden sie und ihre Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren in Gewahrsam genommen. Von den Beamten wurde die Frau genötigt, die Adresse des Frauenhauses preiszugeben, würde sie das nicht tun, verliere sie all ihre Sachen.
Gemeinsam mit der Fraktion der Grünen hat die Linke Harburg hierzu einen Antrag an die Harburger Bezirksversammlung (Drs. 22-0252) verfasst, in der diese aufgefordert wird, den Eingriff der Hamburger Behörde in den Schutzraum Frauenhaus zu verurteilen. Nun hat die zuständige Behörde für Inneres und Sport (BIS) dazu Stellung genommen. Dort heißt es: „zwischen der Sozialbehörde und der BIS bestand und besteht Einigkeit darüber, dass Überstellungen und Rückführungen von Frauen aus Schutzeinrichtungen mit größtmöglicher Rücksicht auf deren Wohl und unter minimaler Belastung für alle Beteiligten durchzuführen sind.“ In diesem Fall aber sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Dublin-Überstellungsverfahren zuständig gewesen. „In diesem Fall wurde durch das BAMF die Rücküberstellung der Betroffenen und ihrer beiden Kinder nach Österreich angeordnet.“ Die zuständige Ausländerbehörde sei gesetzlich verpflichtet gewesen, diese Entscheidung umzusetzen.
Simon Dhemija, Fraktionsmitglied der Harburger Linken: „Zwar wird immer wieder beteuert, dass der Rechtsauftrag erfüllt werde. Die Realität aber sieht anders aus. Die Aktion ist der Gipfel an Missachtung einer Wertschätzung von Frauenhäusern und Ignoranz gegenüber den Herausforderungen der Mitarbeitenden und Schutzsuchenden.“
Bianca Blomenkamp, Fraktionsvorsitzende der Grünen, ergänzt: „Wir sind erschüttert über das Eindringen in einen geschützten Raum! Dies kann und darf nicht geschehen. Der vollständige Schutz und die Wahrung der Geheimhaltung der Standorte muss jederzeit gewährleistet sein.“
Last modified: 27. Januar 2025