Im Bezirk Harburg sind wie in der ganzen Stadt immer mehr Menschen von viel zu hohen Mieten betroffen. Laut dem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut empirica sind die Mieten in Hamburg in den vergangenen acht Jahren um fast 40 Prozent gestiegen. Grund für den starken Mietenanstieg sind auch Vermieter*innen, die die Mietpreisbremse nicht einhalten. Das hat eine Erhebung des Mietervereins zu Hamburg vor kurzem bewiesen. Wegen Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten und aus Angst ihre Wohnungen zu verlieren, gehen nur wenige Mieter*innen dagegen vor und fordern eine Absenkung ihrer Miete oder Rückzahlungen. Dabei können nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz Mietpreisüberhöhungen („Mietwucher“) als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet werden. In Frankfurt am Main wird dieses Gesetz erfolgreich angewendet und in rund 1.400 verfolgten Fällen konnten allein im Zeitraum von 2020 bis 2022 Rückzahlungen von insgesamt 419.000 Euro erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund stellte die Fraktion die Linke in Harburg eine kleine Anfrage, um zu erfahren, wie viele Stellen die Abteilung für Wohnraumschutz im Bezirksamt Harburg vorhält, wie viele Hinweise auf Verdacht von Mietwucher das Bezirksamt Harburg in den letzten zehn Jahren erhielt, wie viele Verfahren eingeleitet wurden und wie das Bezirksamt die Bürger*innen über das Gesetz informiert.
Die Antworten (Drs. 22-0209.01) sind mehr als ernüchternd:
1,6 Stellen hält das Bezirksamt für den Wohnraumschutz bzw. die Wohnungspflege vor und liegt damit im Grunde nahezu unverändert auf dem Stand von 2015! Die Möglichkeit gegen Mietwucher vorzugehen, wird nicht beworben, Hinweise werden statistisch nicht erfasst und folglich gab es keine Anzeigen und auch keine Verfahren. Die Abteilung Wohnraumschutz sieht lediglich einen zentralen Hebel in der stärkeren Vernetzung mit Mieterschutzvereinen und sozialen Einrichtungen, um langfristig effektiver gegen Mietpreisüberhöhungen vorzugehen. „Die Harburger*innen sind auf sich alleine gestellt, wenn sie überhöhten Forderungen von Miethaien ausgesetzt sind“, so Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion Harburg, Jörn Lohmann. „Es ist dringend nötig, den Menschen die Mittel in die Hand zu geben, sich wehren zu können und auch der Bezirk täte gut daran, Miethaien resolut die Grenzen aufzuzeigen!“
Hintergrund
Der Gesetzesparagraph im Wortlaut:
- §5 Mietpreisüberhöhung (Wirtschaftsstrafgesetz)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
(2) Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20 vom Hundert übersteigen, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage oder damit verbundene Nebenleistungen in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden sind. Nicht unangemessen hoch sind Entgelte, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderlich sind, sofern sie unter Zugrundelegung der nach Satz 1 maßgeblichen Entgelte nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters stehen.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Last modified: 5. November 2024