Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 8. Oktober 2025 entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für die A26-Ost rechtswidrig ist und in dieser Form nicht fortgesetzt werden kann. Geklagt hatten mehrere Umweltverbände, darunter der NABU.

Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für alle, die sich gegen den naturzerstörenden Autobahnbau in den südlichen Hamburger Stadtteilen zur Wehr setzen!

Umweltschäden nicht berücksichtigt

Das Gericht hat bestätigt, was Umweltschützer*innen und die Bürger*innen vor Ort seit Jahren kritisieren: Bei dem umstrittenen Autobahnprojekt A26-Ost wurden die negativen Umweltauswirkungen nicht ausreichend berücksichtigt.

Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, kommentiert das Urteil: „Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, was Umweltverbände und engagierte Bürger*innen vor Ort seit Jahren kritisieren. Bei dem Autobahnprojekt A26-Ost werden die negativen Umweltauswirkungen nicht berücksichtigt. Deshalb ist das heute ein guter Tag für die Umwelt und für die Menschen in Moorburg, Harburg und Wilhelmsburg.“

Die Linke Harburg sieht hierin einen wichtigen Etappensieg für die Menschen in Moorburg, Harburg und Wilhelmsburg! Das Urteil macht klar: Der Senat muss sich von der fossilen Verkehrspolitik abwenden und die Verkehrswende endlich ernst nehmen. Statt teure und naturzerstörende Autobahnprojekte zu verfolgen, muss das Geld in den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs, den Radverkehr und in klimafreundliche Alternativen investiert werden.

Die Linke Harburg: für eine Verkehrspolitik, die Umwelt und Menschen schützt!

Last modified: 24. Oktober 2025