Ein Lobbyregistergesetz mit einer Registrierungspflicht für Lobbyist*innen sowie Regelungen zum legislativen und exekutiven Fußabdruck – das sieht ein Gesetz vor, dass die Fraktionen von SPD und Grünen im Januar 2025 in der Bürgerschaft vorlegen. Doch weist aus Sicht der Linksfraktion dieser an sich begrüßenswerte Vorstoß erhebliche Unzulänglichkeiten auf. Daher hat die Linke dies in einem Zusatzantrag aufgegriffen, der einen umfangreichen Nachbesserungsbedarf formuliert. Wichtig ist etwa, dass es eine*n unabhängige*n Beauftragte*n für politische Interessenvertretung gibt. Die Bürgerschaft ist selbst Adressatin von Lobbyarbeit und sollte daher nicht das Register führen.
Dazu Carola Ensslen, verfassungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Gesetz ist eine Mogelpackung. Allein schon das Inkrafttreten erst am 01.01.2027 zeigt, wie dieses wichtige Projekt verschleppt wird. Erst der Druck einer sich gründenden Volksinitiative führte 2022 überhaupt dazu, dass Rot-Grün sich in Bewegung gesetzt hatte. Mehr als zwei Jahre später wird jetzt dieses halbherzige Gesetz auf den Weg gebracht, über dessen Entstehung die damaligen Initiator*innen noch nicht einmal informiert wurden. Das ist schlechter Stil. Andererseits finden wir es wichtig, dass in dieser Legislaturperiode überhaupt etwas kommt. Deshalb werden wir dem Gesetz zustimmen, fordern aber eine intensive Evaluation mit grundlegenden Nachbesserungen. Dazu gehört neben der/dem unabhängigen Beauftragten etwa auch ein für die Bürger*innen einklagbarer Rechtsanspruch auf die Bereitstellung der Informationen. Sonst ist das Gesetz ein zahnloser Tiger.“
Last modified: 16. Januar 2025