Am Beerentalweg wurde kürzlich der Fußweg und Radweg vom Bezirksamt erneuert und der
Radweg dabei verbreitert. schritt die untere Verkehrsbehörde ein. Es wurde moniert, dass
der Fußweg nun zu schmal sei, dass zwei Rollstühle oder Kinderwagen einander passieren kön-
nen, ohne auf den Radweg auszuweichen. Deshalb ordnete sie an, den Radweg für Radfahrer zu
sperren, was mit Sperre und Beschilderung vom Bezirksamt umgesetzt wurde. Eine Posse. Daher fragen wir aktuell in der Verwaltung Harburgs nach: Wurden die Beschrankung und Ausweisung als Gehwegfläche auf dem Radweg am Beerentalweg in Abstimmung mit der unteren Verkehrsbehörde wieder entfernt? Wenn nein, ist das Bezirksamt berechtigt, Anordnungen der unteren Verkehrsbehörde aufzuheben?
Die vollständige sogenannte „kleine“ Anfrage findet sich hier: Drs. 22-0162.
Last modified: 14. Oktober 2024