Während uns allerorten von „knappen Kassen“ und der Notwendigkeit zum Sparen erzählt wird, entlarvt eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag (Drs. 21-548) einen unfassbaren Skandal: Milliarden gestohlener Steuergelder aus den Cum-Ex- und Cum-Cum-Betrügereien werden offenbar nicht konsequent zurückgeholt. Die Linksfraktion Hamburg-Harburg fordert ein sofortiges, entschlossenes Vorgehen gegen diese Finanzkriminalität, die den öffentlichen Haushalten dringend benötigte Mittel entzieht!

Die Zahlen sind schockierend: Der Gesamtschaden durch Cum-Ex und Cum-Cum wird auf unglaubliche 38,5 bis 40 Milliarden Euro (!!) geschätzt. Eine Summe, die den Atem stocken lässt, wenn man bedenkt, dass sie für Kitas, Schulen, bezahlbaren Wohnraum oder eine bessere Gesundheitsversorgung dringend gebraucht würde. Doch was ist die Realität? Die Bundesregierung räumt ein, dass in Cum-Ex-Fällen „nur“ 3,1 Milliarden Euro zurückgefordert wurden. Bei den ähnlich gelagerten Cum-Cum-Betrügereien sind es gar lächerliche 205 Millionen Euro – ein Tropfen auf den heißen Stein im Vergleich zu den geschätzten 6,7 Milliarden Euro Volumen der noch in Bearbeitung befindlichen Cum-Cum-Fälle!

Es ist ein Schlag ins Gesicht aller ehrlichen Steuerzahler*innen, wenn die Bundesregierung einerseits das Land auf Sparflamme setzt und andererseits zugibt, dass die Verfahren gegen diese Milliardendieb*innen kaum Erfolge verzeichnen“, kritisiert die Linksfraktion Hamburg-Harburg. „Während der einfache Bürger*in für jeden Cent kämpfen muss, scheinen Großkonzerne und Finanzhaie nahezu unbehelligt davon zu kommen. Das ist eine Schande und ein klarer Fall von politischem Versagen!“

Besonders brisant ist die drohende Verjährung vieler Fälle Ende 2025 und die Änderung des Handelsgesetzbuchs, die die Aufbewahrungspflicht für wichtige Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt hat. Auch wenn die Anwendung für Finanzinstitute um ein Jahr verschoben wurde, sieht die Linke hierin ein enormes Risiko für die Aufklärung weiterer Fälle.

Die Bundesregierung spricht zwar davon, dass nach Inkrafttreten gesetzlicher Maßnahmen keine neuen Cum-Cum-Gestaltungen mehr aufgegriffen wurden. Doch die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die maßgeblich an der Aufklärung der Skandale beteiligt war, ist anderer Meinung und vermutet, dass Cum-Cum weiterläuft. Die Linke stellt sich klar an ihre Seite und fordert eine schonungslose Aufklärung!

„Die Diskrepanz zwischen den geschätzten Steuerschäden und dem, was tatsächlich zurückgeholt wird, ist ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat“, so die Linksfraktion. Die Linke fordert eine grundlegende Reform, die sicherstellt, dass solche Betrügereien in Zukunft nicht nur aufgedeckt, sondern die Verantwortlichen auch konsequent zur Rechenschaft gezogen und die gestohlenen Milliarden vollständig zurückgeholt werden.

Schluss mit der Kuscheljustiz für Finanzbetrüger*innen – wir brauchen Gerechtigkeit für alle!

Last modified: 5. Juli 2025