Harburger Initiativen, Vereine, Institutionen und gemeinnützige Einrichtungen haben die Möglichkeit, Fördermittel zur Finanzierung ihrer geplanten Projekte zu erhalten, wenn nicht ausreichend eigene Mittel aufgebracht werden können. Wir zeigen, für wen was und wie …
Durch die Bezirksversammlung werden beispielhaft folgende Projekte gefördert:
- Zuschuss an eine Schule zur Durchführung eines Mitmach-Zirkus
- Zuschuss zur Ausstattung von Sportvereinen
- Betriebskostenzuschuss für das Freibad Neugraben
- Zuschuss zur Durchführung des Harburger Binnenhafenfestes
- Zuschuss für Fahrradabstellanlagen
- Zuschuss für Grünbeetpatenschaften
Um Fördermittel zu erhalten, dürfen die Projekte noch nicht begonnen haben oder schon durchgeführt sein. Dazu gibt es verschiedene Töpfe, die die Bezirksversammlung Harburg Fördermittel bereitstellt:
- Bezirkliche Sondermittel:
Für Projekte im Bezirk, die die Bezirksversammlung als förderungswürdig betrachtet. Sie benötigen einen Eigenanteil von 30% der Gesamtkosten. Die weiteren Voraussetzungen sind in der Richtlinie zur Vergabe von Sondermitteln enthalten. Das Antragsformular findet sich hier. - Förderfonds „Vertrag für Hamburg“:
Für Projekte zur Steigerung der Attraktivität, Lebensqualität und Werthaltigkeit des Bezirks. - Quartiersfonds:
Zur Unterstützung der Stadtteilarbeit und Stadtteilentwicklung, insbesondere zur Stärkung der sozialen Infrastruktur.
Die Bezirksversammlung setzt einen Teil der Fördermittel ausschließlich zur Förderung der sozialen und integrativen Kinder- und Jugendarbeit in Harburger Sportvereinen ein. Regelhaft werden 20.000 Euro jährlich für solche Anträge reserviert.
Last modified: 2. November 2024