“Die große Koalition in Harburg setzt auf Vertreibung statt Lösungen und verschließt die Augen vor der gesellschaftlichen Realität. Mit purem Populismus und der Ausgrenzung von Randgruppen unserer Gesellschaft ziehen die Parteien schon vor der Sommerpause der Bezirksversammlung in den Bundestagswahlkampf“, so André Lenthe, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. in der Harburger Bezirksversammlung, zur von SPD und CDU eingebrachten Drucksache 20-3023.

Mit der oben angeführten Drucksache will die Koalition aus CDU und SPD vor dem Harburger Rathaus und auf der Museumsachse das Verbot durchsetzen, alkoholische Getränke zu konsumieren. Es soll vor allem eine Gruppe von Menschen treffen, die am Rande der Gesellschaft stehen und ihre Freizeit auf dem Rathausplatz verbringen.

Wohl wissend, dass dieses selektive Verbot vor keinem zuständigen Gericht standhalten wird, bringt die Groko dennoch jetzt diesen Antrag ein. Das ist durchsichtig! Erst im Oktober 2016 im Hauptausschuss und danach in zahlreichen Sitzungen der Harburger Sicherheitskonferenz wurde die Situation bewertet. In einer Mitteilungsvorlage des Bezirksamtes heißt es eindeutig (20-1710.01):

„Der bloße Konsum alkoholischer Getränke stellt für sich betrachtet noch keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Er ist regelhaft vom Gemeingebrauch gedeckt. Gegen den Konsum alkoholischer Getränke kann aktuell auf dem Rathausplatz nicht eingeschritten werden. 

Der Rathausplatz ist überwiegend als Grün-und Erholungsanlage nach dem Grün-und Erholungsanlagengesetz gewidmet. Angrenzende Bereiche sind dem öffentlichen Verkehr nach den Vorschriften des Hamburgischen Wegegesetzes gewidmet.

Auf den Flächen, die als Grünanlage gewidmet sind, kann die Behörde aufgrund des Gesetzes über Grün-und Erholungsanlagen und der dazu ergangenen Verordnung grundsätzlich auf gekennzeichneten Flächen ein Alkoholkonsumverbot in Form einer Allgemeinverfügung anordnen. Dies ist vom Schutzzweck der genannten Vorschriften gedeckt.

Auf Wegeflächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, ist der Erlass eines Alkoholkonsumverbots nach den Vorschriften des Hamburgischen Wegegesetzes dagegen nicht möglich.

Die bloße Rechtsfrage der Zulässigkeit eines Verbotes im Bereich der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage ist stets im Kontext mit den realen Gegebenheiten und möglicherweise ausgelösten Effekten zu betrachten. Dabei sind u. a. die Vollzugsanforderungen, Verdrängungs- und Ausweichmechanismen, die schwierige räumliche Abgrenzung sowie der sozialkonforme Alkoholkonsum im Zusammenhang mit diversen Veranstaltungen, Außengastronomie und Eheschließungen in die Bewertung einzubeziehen.“

„Wir sehen aktuell keinen Grund, weshalb das Bezirksamt auf Grund eines Antrages der Groko nun zu einer anderen Beurteilung der Situation kommen sollte. Angeblich geht es darum, dass ,die gesamte Harburger Bevölkerung ein Anrecht darauf hat, diesen Platz unbeschwert nutzen zu können‘. Ein Verbot des Konsums alkoholischer Getränke trifft in voller Härte aber auch das Treppenfegen zum dreißigsten Geburtstag oder das sogenannte Klinkenputzen, Hochzeitspaare oder Veranstaltungen auf dem Rathausplatz. Wer jetzt von einem Ermessensspielraum bei Ordnungswidrigkeiten spricht, der öffnet der Willkür Tür und Tor! Das wird es mit uns nicht geben“, empört sich André Lenthe. 

Nach übereinstimmenden Aussagen von Sozialarbeiter_Innen, revieransässigen Polizist_Innen und selbst der Mitarbeiter_Innen des Bezirksamtes ist die aktuelle Situation auf dem Harburger Rathausplatz nicht besonders auffällig. Es handelt sich hier weder um einen Umschlagsplatz für Drogen, noch gebe es eine übermäßige Lärmbelästigung. Gerade ist eine öffentliche Toilette aufgestellt worden, zudem bestreift ein Sicherheitsdienst, ebenfalls auf Drängen der Groko, den Rathausplatz.

„Eine Gefährdung des Kindeswohls wurde im Zusammenhang mit der Nutzer_Innengruppe des Rathausplatzes bisher nie festgestellt, diese Aussage zeigt, in welche Richtung der Antrag zielt. Es sollen Menschen und Gruppen gezielt diffamiert werden. Es ist eben Bundestagswahlkampf, und CDU wie SPD fällt nichts Besseres ein um einmal mehr mit der Spaltung der Gesellschaft auf Stimmenfang zu gehen“, so Lenthe.

Last modified: 26. Juli 2020